Kosten
Privat Krankenversicherte
Die Kosten für die Psychotherapie für Kinder und Jugendliche werden normalerweise vollständig übernommen, jedoch hängt es von dem Tarif ab, wieviele Sitzungen übernommen werden. Bitte kontaktieren Sie daher vor unserem ersten Treffen Ihre Versicherung und erkundigen Sie sich nach den Konditionen Ihres Vertrages. Diese Fragen sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären: Ist eine Psychotherapie im Vertrag eingeschlossen und wenn ja, mit wie vielen Stunden? Welche Unterlagen benötige ich, um die Therapie zu beantragen?
Selbstzahler
Wenn Sie eine Therapie für Ihr Kind selbst zahlen möchten, können Sie sofort einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Die Kosten belaufen sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) auf 150,15€ (860 nach GOP) für den ersten Termin sowie auf 122,40€ für die weiteren probatorischen Sitzungen (870 nach GOP). In einigen Fällen (der höhere Steigerungssatz ist gemäß GOP bedingt durch die Komplexität des Störungsbildes, Mehrfachdiagnosen und einen erhöhten Zeitaufwand) wird ein Honorar in Höhe von zurzeit Euro 153 analog der entsprechenden Ziffern der GOÄ/GOP auf der Grundlage eines 3,5- fachen Satzes vereinbart. Beratungstermine sind oft kurzfristig möglich, Therapietermine meist erst nach Wartezeit.
Beihilfe
Bei Kindern und Jugendlichen gilt Versicherte erhalten 80 Prozent der Therapiekosten von der Beihilfe. Den restlichen Betrag zahlt die private Versicherung. Bitte erkundigen Sie sich auch hier, wie viele Stunden im Vertrag enthalten sind und was benötigt wird, um die Therapie zu beantragen.
Gesetzlich Versicherte
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist aktuell leider nicht möglich.
Leider haben einige gesetzliche Krankenkassen wie die DAK und die TK das Kostenerstattungsverfahren inzwischen so inakzeptabel gestaltet, dass es kaum noch durchzusetzen ist, daher kann ich zum aktuellen Zeitpunkt leider keine gesetzlich Krankenversicherten mehr als Patienten in meiner Privatpraxis annehmen (außer als Selbstzahler).
Gesetzlich gilt eigentlich, wenn man als Patient dringend eine Therapie benötigt und kein freier Termin bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassensitz innerhalb der nächsten sechs Wochen gefunden werden kann, dass man ein Anrecht notfalls auch auf die Behandlung in einer Privatpraxis hat.
Falls Sie eine Privatpraxis finden die Kostenerstattung anbietet, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich bemüht haben, einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassenzulassung zu finden. Dazu sind vor dem Erstgespräch folgende Schritte durchzuführen:
1. Suchen Sie bitte als erstes einen freien Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Adressen finden Sie z.B. hier: https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/arzt-und-psychotherapeutensuche. Falls Sie keinen Therapeuten finden, benötigen Sie mehrere Absagen. Die genaue Anzahl erfragen Sie bitte bei der Krankenversicherung Ihres Kindes. Alle Absagen dokumentieren Sie auf einer Liste mit folgenden Angaben: Datum der Anfrage, Name des Therapeuten, wie wurde er kontaktiert (per Mail, per Telefon), Ergebnis (wann wäre ein Therapieplatz vorhanden, keine Rückmeldung).
2. Gleichzeitig vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Psychotherapeutischen Sprechstunde. Dazu kontaktieren Sie telefonisch (unter 116117) oder online https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/terminservice/kontaktformular-zur-terminvermittlung die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, die Ihnen bei der Vermittlung hilft. Von dem benannten Therapeuten erhalten Sie dann ggf. eine Dringlichkeitsbescheinigung (PTV11- Beim PTV11 muss ein Kreuz bei dringend gesetzt sein sowie eine Vermittlungsnummer angegeben werden, damit eine Kostenerstattung möglich ist.)
3. Zum Erstgespräch Ihrer/m Therapeuten/in sind dann meist folgende Dokumente mitzubringen:
- PTV11 Formular aus der Psychotherapeutischen Sprechstunde
- vollständige Therapeutenliste
- Daten der Kontakte oder Kontaktversuche zur Terminservicestelle
Weitere Informationen zu dem Thema Kostenerstattungsverfahren finden Sie auch hier: https://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen.
